Führerscheinklassen

Diese Führerscheinklassen können Sie erwerben

 

  • Klasse M: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahren


  • Klasse A1: Leichtkrafträder; beschränkt auf 80 km/h; ab 16 Jahren


  • Klasse A: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 25 kW


  • Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 25 Jahren


  • Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren und mit max. 3 Punkten in Flensburg und mind. 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins Klasse B (oder 3, alt)


  • Klasse B: Autoführerschein ab 18 Jahren


  • Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder direkt nach abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren

 

 

...und so gehts:

Um einen Führerschein zu bekommen, muß man nicht nur eine erfolgreiche Ausbildung absolvieren, sondern auch einige Formalitäten erledigen.

 

 

Sie benötigen:

 

 - einen aktuellen Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe)


 - einen aktuellen Nachweis über einen Führerschein-Sehtest

 

Sie lassen sich biometrisch fotografieren (Passbild)

 

Mit diesen Dokumenten und Ihrem Personalausweis oder Reisepass stellen Sie einen Antrag auf Erwerb eines Führerscheines bei Ihrem zuständigen Meldeamt (Bürgerbüro)


Die Bearbeitung der Behörden dauert ca. 4 Wochen. Inzwischen beginnen Sie mit der Ausbildung und absolvieren Ihre theoretische Prüfung nach Eintreffen der Unterlagen bei der zuständigen Prüfstelle (TÜV).