Theorie & Praxis
Theoretisches Wissen

Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
12 Themenbereichen für alle Klassen und
2 zusätzlichen klassenspezifischen Bereichen (für Klasse B) bzw.
4 klassenspezifischen Bereichen (für Klasse A)
Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Umfang der Fahrstunden:
Bitte denken Sie an etwas, was Sie gut können. Zum Beispiel Jonglieren, Fußball, Selbstverteidigung, Tischtennis, Tanzen...
Nun überlegen Sie sich, ob man das auch aus Büchern lernen kann.... Nein?
Na also, wieso sollte es hier anders sein? Bücher und das Internet, können uns nützliches Wissen vermitteln. Um aber eine Fähigkeit zu erlangen, brauchen Sie Übungen, bei denen Sie jemand, der es gut
kann, immer wieder korrigiert.
Sie absolvieren eine Grundausbildung. Die Anzahl dieser Fahrübungen ist vom Gesetzgeber nicht festgelegt. Darin lernen Sie den Umgang mit dem Fahrzeug, das grundsätzliche Verhalten als Fahrzeugführer und sehr viel mehr. Der Schwierigkeitsgrad steigt von Stunde zu Stunde und Sie gewöhnen sich an die neue Mobilität.
Ein wichtiger Teil der praktischen Ausbildung sind die sogenannten Sonderfahrten.
Diese werden im letzten Drittel durchgeführt. Schließlich sollen Sie hier auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen sicher fahren lernen.
Allerdings sieht hier der Gesetzgeber eine verbindliche Anzahl an Stunden á 45min vor.
Sie fahren 5x Überland, 4x Autobahn oder Kraftfahrstraßen und 3x Dämmerung/Dunkelheit.
Danach bereiten Sie sich mit unserer Hilfe auf den wichtigsten Teil der
praktischen Ausbildung vor: Die Prüfung.

Drei Monate vor Vollendung des 17. bzw. 18. Lebensjahres darf die theoretische und einen Monat vorher die praktische Prüfung abgelegt werden.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung beginnt unmittelbar die 2-jährige Probezeit.